Pressemitteilung zur Giftschlammgrube Brüchau: Zum Fazit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA)
23.04.2021
Begeisterung über sein Arbeitsergebnis strahlt der PUA selber nicht aus. Zur Kernfrage „Wurde bei dem sich über Jahrzehnte erstreckenden Umgang mit der Giftgrube gegen Gesetze verstoßen?“ kam als Antwort ein „Jein“ heraus.
Gewiss war die Zeit beschränkt. Man hätte statt Bewertung von ein paar tausend weniger relevanten Dokumenten sich aber durchaus auf Knackpunkte fokusieren können. So hatten wir Anfang März vorgeschlagen, die rechtliche Grundfrage zu überprüfen: Fällt die Grube überhaupt unter Bergrecht oder muss sie wegen der darin enthaltenen nicht geringen Menge bergfremder Stoffe nach Abfallrecht behandelt werden? Ist das vom Unternehmen beauftragte Rechtsgutachten, das diesbezüglich zum Ergebnis „Bergrecht“ kommt, wirklich wasserdicht? Wenn sich dies als fraglich erwiesen hätte, wäre es für eine ganze Riege Beteiligter hochgradig ungemütlich geworden. Dieser heikle Punkt wurde vom PUA umschifft. Auf unsere Anregung erhielten wir keine Antwort.
Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde unsere Frage „Wie konnte es dazu kommen, dass ab 2016 von LAF/Umweltministerium die Kunde verbreitet wurde, die Grube habe sich zwischenzeitlich von selber abgedichtet? Wer hat diese Behauptung aufgestellt und dafür gesorgt, dass sie öffentlich verbreitet wurde?“
Interessant wäre vielleicht auch gewesen, der Frage nachzugehen, wie die grüne Umweltministerin zu der Auffassung kommt, dass die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) festgesetzten Grenzwerte so niedrig sind, dass man sich nicht an sie zu halten braucht.
Auch hätte nachgeprüft werden können, wieso das fachliche Ergebnis des Endberichtes 2015 lautete „Die technisch aufwendigste, dafür aber nachsorgefreie und den höchsten Anforderungen entsprechende Maßnahme ist eine Dekontamination off-site durch Beseitigung des gesamten Abfallkörpers.“, die Punkte-Verteilung auf die verschiedenen Varianten aber so gestaltet wurde, dass die Abdeckung als Vorzugsvariante herauskam.
In ihrer PM zum Abschlussbericht des PUA schreibt Dalbert: „Den Brief von Herrn Stadelmann, dem Geschäftsführer der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF), an Neptun Energy halte ich für falsch.“ Ihre Bewertung hat sich also von „unglücklich“ zu „falsch“ weiter entwickelt. Dem entsprechende Konsequenzen gegen Stadelmann will sie anscheinend nicht ziehen. In ihren übrigen Ausführungen geht es nur um Paragraphen.
BI-Sprecher Christfried Lenz: „Die Paragraphen sind wichtiger als der Wasserschutz. Das Grundwasser hat sich gefälligst an die Paragraphen zu halten.“ – Genau diese Denkweise ist ursächlich für den jahrzehntelangen Frevel, der in Brüchau getrieben wurde – gegen die jahrzehntelangen intensiven Bemühungen des Altmarkkreises Salzwedel. Ob die Behandlung auf der politischen Bühne des Landes in einigen Köpfen ein Umdenken bewirkt hat, wird sich in der Zukunft herausstellen.