Nach Ausschöpfung der laut Umweltinformationsgesetz maximal zulässigen Frist von zwei Monaten zwischen Antragstellung und Zugänglichmachung der Unterlagen, haben wir den Abschlussbetriebsplan samt Anlagen vom LAGB erhalten. Bei erster Sichtung des umfangreichen Materials fällt Folgendes auf: – Trotz unseres wiederholt vorgebrachten Hinweises, dass es sich bei der bergbaulichen Entsorgungsstelle Brüchau nicht um eine „Deponie“ handelt, wird […]
