Bergamt agiert konsequent – Neptune in der Defensive

Bergamt agiert konsequent – Neptune in der Defensive

Juli 25, 2023 0 Von Christfried Lenz

Pressemitteilung vom 03.03.2023

Nach dankenswerter Recherche berichtete die AltmarkZeitung am 2. März 2023:

  • Der von Neptune Energy eingereichte Abschlussbetriebsplan zur Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau wurde am 31. Januar vom Landesbergamt genehmigt.
  • Der Sofortvollzug wurde angeordnet.
  • Gegen die Zulassung des Abschlussbetriebsplanes hat Neptune Klage eingereicht, was für den angeordneten Sofortvollzug allerdings unschädlich ist.
  • Den Prozess vor dem Landgericht Berlin gegen die Weigerung der LAF, 90% der Sanierungskosten zu übernehmen, hat Neptune verloren. Die daraufhin beim Kammergericht Berlin eingelegte Berufung läuft noch.


Ebenfalls am 2. März haben wir die Antwort des Wirtschaftsministers auf Fragen der Abgeordneten Frau Juliane Kleemann (SPD), Frau Sandra Hietel-Heuer (CDU), Frau Dorothea Frederking (Grüne) und Frau Eva von Angern (Linke) erhalten. Wir hatten diese Abgeordneten gebeten, Informationen über den Stand der Dinge einzuholen und bedanken uns herzlich, dass sie dem nachgekommen sind.

Das Antwortschreiben erklärt: mit der Zulassung soll sichergestellt werden, dass “die Darstellung genehmigungsfähiger Entsorgungswege und die Annahmeerklärungen geeigneter Entsorgungsfirmen” ohne Zeitverzug beigebracht werden können.

Diesbezüglich hatte Neptune im Abschlussbetriebsplan geschrieben: Sollte sich herausstellen, dass die Totalräumung zu teuer ist oder “eine Entsorgung des Deponats faktisch unmöglich ist, behält sich NEPTUNE vor, … alternativ zur Vollauskofferung den Standort vor Ort zu sichern” – was bedeutet abdecken! – Es gilt nun zu beobachten, ob Neptune tatsächlich diese Ankündigung wahr machen und damit die absurde Position beziehen will, dass Stoffe, die für die qualifiziertesten Untertagedeponien angeblich zu gefährlich sind, in der undichten Brüchauer Mergelgrube sicher und dauerhaft gelagert werden können.

Das LAGB hat folgende Fristen gesetzt: Die Vorarbeiten zur Bestimmung der Versorgungswege (“Deklarationsanalytik”) müssen bis zum 15.05.2023 abgeschlossen sein. Der Bericht zu den Ergebnissen der Deklarationsanalytik ist spätestens am 29.09.2023 einzureichen. Bis zum 15.05.2024 ist die Durchführungsplanung zur Auskofferung als Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan zur Zulassung vorzulegen. Nach Einschätzung des LAGB kann die Beräumung der Grube im Jahr 2024 beginnen.

BI-Sprecher Christfried Lenz: “Das LAGB agiert derzeit konsequent. Die gewährten Fristen erscheinen großzügig, stehen aber klar und strikt im Raum. Neptune ist in der Defensive. Die hochgradige Aufmerksamkeit der Bevölkerung ist weiterhin von grundlegender Bedeutung. Wir werden nun Kenntniserhalt des Zulassungsbescheides zum Abschlussbetriebsplan anfordern, um die nötige öffentliche Kontrolle zu ermöglichen.”