Brief an die Presse 15.10.2024

Brief an die Presse 15.10.2024

Oktober 15, 2024 0 Von Christfried Lenz

Sehr geehrte Damen und Herren in den Redaktionen,

nach mehr als drei Monaten hat Landrat Kanitz die Stellungnahme, die der Landkreis am 10.07.2024 ans LAGB gesendet hatte, gestern offengelegt. Uns fällt ein Stein vom Herz, da wir nun nicht vor Gericht ziehen müssen, um unser Informationsrecht durchzusetzen.

Der Landrat lässt nun erklären, “Es war nie die Absicht, der Öffentlichkeit etwas vorzuenthalten.” – Wenn es nicht die Absicht war, warum wurde es dann aber gemacht?

Wird einmal eine Zeit kommen, in der in solchem Fall der Verantwortliche einfach eingesteht: ja, ich habe einen Fehler gemacht. Es soll nicht mehr vorkommen, bitte seht es mir nach?

Der Landrat bezeichnet die Diskussion als “deplatziert”, es sei also besser gewesen, wenn sie nicht stattgefunden hätte.

Diese Bewertung trifft nicht zu, denn die Diskussion hat greifbare Ergebnisse hervorgebracht:

Erstens hat sie bewirkt, dass das Informationsrecht der Öffentlichkeit realisiert wurde.

Zweitens hat sie bewirkt, dass der Landrat, bzw. der Landkreis, sich inzwischen klarer positioniert.
Wie gestern bekannt wurde, enthält die Stellungnahme in der Präambel folgenden Satz: “Vom Grundsatz her hält der Altmarkkreis an seiner Forderung fest, dass die Schließung der Obertagedeponie so zu erfolgen hat, dass zukünftig von der Deponie keine Gefahren für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen (…) ausgehen können.” Dies sind allgemeine Worte, denen jegliche Verbindlichkeit fehlt und die alle möglichen “Sicherungsvarianten” zulassen. Aufgrund der “deplatzierten” Diskussion hat der Landrat (laut Volksstimme vom 15.10.2024) jenem Satz nun die fällige Klarstellung hinzugefügt: “Für mich zählt, was am Ende das Ziel ist, nämlich die Auskofferung.”

Dementsprechend sollte der Landkreis nun das weitere Agieren des LAGB kritikbereit beobachten: führt es zur Umsetzung der vom LAGB angeordneten und per Betriebsplan genehmigten Auskofferung oder lässt es sich von Neptune dazu verleiten, den Grubeninhalt in Plastikbahnen einzuhüllen und vor Ort zu belassen? Dies hätte zur Folge, dass – nachdem die Grube dann aus dem Bergrecht fällt – die Verantwortung sowie künftige Sanierungskosten auf den Landkreis übergehen würden. Der Landkreis sollte ganz klar stellen, was er von dieser Aufbürdung hält.

Wie Neptune vor einiger Zeit mitteilte, stehen Versorger für sämtliche Stoffe bereit. Für den Hinderungsgrund, weshalb die Arbeiten noch nicht begonnen wurde, sorgt das LAGB: Es hat bislang keine Befreiung von strahlenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Straßentransport radioaktiv belasteter Inhaltsstoffe erteilt. Das LAGB kontert, dass Neptune dies nicht beantragt habe, etwas, das nicht beantragt ist, könne man schließlich nicht genehmigen.

Wir protestieren gegen dieses unwürdige Spiel, in dem ein “Schwarzer Peter” hin und her geschoben wird. – Wir fragen: Worin besteht eigentlich der “Strahlenschutz” in der Brüchauer Grube von dem eine Befreiung beantragt werden muss? – Ist das Strahlenschutz, wenn die radioaktiven Substanzen ins Grundwasser übergehen?

Wir fordern alle Beteiligten auf: Hört auf mit den Spielen und geht an die Arbeit!

Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Christfried Lenz