Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau: Abschlussbetriebsplan liegt vor – Hindernislauf geht weiter

Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau: Abschlussbetriebsplan liegt vor – Hindernislauf geht weiter

November 12, 2022 2 Von Christfried Lenz


Nach Ausschöpfung der laut Umweltinformationsgesetz maximal zulässigen Frist von zwei Monaten zwischen Antragstellung und Zugänglichmachung der Unterlagen, haben wir den Abschlussbetriebsplan samt Anlagen vom LAGB erhalten.

Bei erster Sichtung des umfangreichen Materials fällt Folgendes auf:

– Trotz unseres wiederholt vorgebrachten Hinweises, dass es sich bei der bergbaulichen Entsorgungsstelle Brüchau nicht um eine “Deponie” handelt, wird dieser rechtlich unzutreffende Begriff im Abschlussbetriebsplan und sämtlichen Anlagen durchgängig verwendet und dadurch die Geschichte der Brüchauer Giftgrube schöngefärbt und aufgewertet.

– Das Unternehmen macht von vornherein deutlich, dass es nur aufgrund des unanfechtbaren Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg und entsprechend widerwillig den Abschlussbetriebsplan “Auskofferung” erstellt hat. Es kündigt an, bei entsprechendem Ausgang eines noch nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahrens den jetzigen Abschlussbetriebsplan komplett zurückzuziehen und die Abdeckvariante zu realisieren.

– Dieses Vorhaben versucht das Unternehmen zu untermauern, indem es anzweifelt, dass es überhaupt Deponien geben wird, die das in der Brüchauer Grube befindliche Material zur Entsorgung annehmen: “Daher enthält der Abschlussbetriebsplan … derzeit nur Entsorgungsoptionen, ohne dass diese validiert sind.” Sollte sich herausstellen, dass die Totalräumung zu teuer ist oder “eine Entsorgung des Deponats faktisch unmöglich ist, behält sich NEPTUNE vor, … alternativ zur Vollauskofferung den Standort vor Ort zu sichern.” (S. 12) – “Vor Ort sichern” bedeutet abdecken!

Deutlicher “trapsen” kann die “Nachtigall” nicht mehr: Neptune wird die Verhandlungen mit potentiellen Entsorgern derart führen, dass Absagen herauskommen. – Doch auf welch absurden Boden begibt Neptune sich damit: Stoffe, die für die sichersten Deponien unter Tage und in Salzformationen zu gefährlich sind, sollen in der undichten Grube Brüchau sicher aufgehoben sein. – Wer soll das denn glauben?!


Des Weiteren kritisieren wir, dass wichtige fachliche Informationen durch Schwärzung von Teilen des Betriebsplanes verheimlicht werden. So etwa Angaben zu

– den Materialien, die zur Konditionierung des Giftschlamms eingesetzt werden sollen,
– bestimmten Techniken und den Firmen, die sie anbieten,
– wichtigen Kontakten, die bei der Abfassung des Betriebsplanes herangezogen wurden.

Fragen wirft die Anlage 2.3. auf. Sie enthält ein Luftbild vom “Teich”:



Es zeigt, dass trotz Wasserzufluss der Untergrund stellenweise trocken gefallen ist, so dass die Schutzfunktion des Überstandswassers gegen Ausgasung gefährlicher Stoffe, insbesondere Quecksilber-Dämpfe, entfällt.


Das Foto trägt das Datum 19.09.2022. Es erhebt sich die Frage, wie es in den Abschlussbericht – Datum 29.07.2022 – hinein gekommen ist.


Unstimmig- und Fragwürdigkeiten des Betriebsplanes dürften damit kaum erschöpfend aufgeführt sein.



An Landtag und Landesregierung richtet sich die Frage, ob sie diesen Abschlussbetriebsplan “Auskofferung”, der darauf angelegt ist, die Auskofferung zu verhindern, hinnehmen oder auf der Umsetzung des Beschlusses, den sie als oberster Souverän des Landes einstimmig gefasst haben, bestehen.

Das Material zum Abschlussbetriebsplan kann über uns angefordert werden.