Silbersee Brüchau: Einkapseln oder Auskoffern?

Silbersee Brüchau: Einkapseln oder Auskoffern?

Juli 25, 2025 1 Von Christfried Lenz

Zeitsprung – Am 2. Juli 2025 führte das Landesbergamt (LAGB) im Kulturhaus Salzwedel eine öffentliche Veranstaltung zur Giftschlammgrube Brüchau durch.

Quelle: Altmark Zeitung 10.07.2025

Die Veranstaltung wurde von CastorTV aufgezeichnet:


Am Mittwoch, dem 2. Juli führte das Landesbergamt (LAGB) im Kulturhaus Salzwedel eine öffentliche Veranstaltung zur Giftschlammgrube Brüchau durch.

Hintergrund: Die vom Landtag einstimmig beschlossene und vom LAGB angeordnete Auskofferung der Grube soll nicht stattfinden.
Das LAGB will das genehmigen: Es ist bereit, seine Anordnung der Auskofferung samt Genehmigung des ursprünglichen von Neptune eingereichten Betriebsplanes „Auskofferung“ in den Papierkorb zu werfen und beabsichtigt das folgende fragwürdige Konstrukt: Die Grube Brüchau soll den Kategorien der Deponieklasse III angepasst werden, ohne formell den Deponie-Status zu erhalten. Dadurch unterliegt sie weiterhin dem Bergrecht und wird von umweltrechtlichen Vorschriften, wie etwa der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), nicht betroffen.

Durch die sogenannte „Sicherung“ der Giftstoffe vor Ort in Brüchau wird das Problem nicht gelöst, sondern bloß in die Zukunft verschoben. Sämtliche Aussagen im „Plan B“ („Sicherung“ vor Ort) sind vage, immer mit Einschränkungen versehen, keine einzige klare Festlegung. Der ganze Plan ist ein wahnwitzig komplexes Konglomerat – gegenüber der einfachen Lösung Auskofferung und Entsorgung der Stoffe auf Deponien, auf denen sie im Vergleich zu Brüchau keinen Schaden anrichten.

weitere Pressemeldungen dazu:


Quelle: Altmark Zeitung 11.07.2025

Quelle: Volksstimme 12.07.2025

Quelle: Volksstimme 18.07.2025

„Euphorisch ist hier keiner“

Brüchauer planen Protestmarsch / Sind jetzt andere Giftstoffe das Problem?

Letztere Frage hat sich aus einem Interview der AZ mit MdL Dorothea Frederking (Grüne) ergeben. Das bisher als Verhinderungsgrund der Auskofferung angegebene Fehlen eines Entsorgungsweges für 27.000 Tonnen quecksilberhaltigen und radioaktiv belasteten Materials hat sich als Vorwand herausgestellt, nachdem entsprechende Firmen öffentlich erklärten, dass sie entsorgungsfähig und entsorgungswillig sind. Im Gespräch mit Frederking räumte LAGB-Präsident Schaar ein, dass die Problematik der 27.000 Tonnen gelöst werden könne, doch gebe es nun mit dem restlichen Material Schwierigkeiten. – Das überrascht nun doch außerordentlich. Laut Neptunes „Ergänzung 1 zum Abschlussbetriebsplan Nr. HER 3/22“ vom 15.05.2024 stellen ausschließlich diese 27.000 Tonnen das angeblich die Auskofferung verhindernde Problem dar. Für die übrigen Materialien konnten längst Entsorgungswege aufgezeigt werden.

Die ganze Sache wird immer seltsamer und verworrener. Frederking findet, „dass vor einer endgültigen Entscheidung sich erneut „alle zusammensetzen“ müssen und „jede Frage ordnungsgemäß beantwortet“ sein muss. –  Das ist in der Tat mehr als notwendig!

Christfried Lenz


Altmark Zeitung 19-07-2025


Der folgende Text wurde der Landesregierung, der Politik, den Verwaltungen und den Medien per Mail am 5.8.2025 zugesendet:

Die Firma econ industries baut (und betreibt teilweise auch) Anlagen, mit denen Schadstoffe u.a.  aus Schlämmen und erdigen Materialien abgetrennt und in einen endlagerfähigen Zustand versetzt werden. Quecksilber bildet einen Schwerpunkt. Es wird zu fast 100% aus Mischungen entfernt und anschließend mit Schwefel zu Quecksilbersulfid verbunden. In dieser Form ist es ein trockenes Pulver und kann in Untertagedeponien endgelagert werden. So entspricht es auch der EU-Quecksilberverordnung, die in den Mitgliedsstaaten geltendes Recht ist. 

In der Fragerunde nach dem Einführungsreferat von Geschäftsführer Reinhard Schmidt ging es um die aktuelle Sachlage bezüglich Giftschlammgrube Brüchau.

Die Salzwedeler Volksstimme hatte am 31.07.2025 berichtet, dass laut Behauptung von Neptune Energy in der Ausschreibung der für die Auskofferung der Brüchauer Grube nötigen Entsorgungsleistungen kein genehmigungsfähiges Angebot für die Entsorgung von 27.000 Tonnen mit Quecksilber und NORM belastetes Material eingegangen sei.
Hierzu erläuterte Schmidt, dass sein Unternehmen nicht direkt angefragt wurde, da es kein Entsorgungsbetrieb ist. Er habe seine Anlagentechnik aber Entsorgern angeboten, die an der Ausschreibung beteiligt waren. Zudem habe er stets vorgeschlagen, die Behandlung direkt vor Ort an der Deponie durchzuführen, was aus seiner Sicht technisch und logistisch sinnvoll wäre.

Auf entsprechende Fragen fügte Schmidt weitere Detailinformationen hinzu:

  • Die Anlage kann in ca. 10 Monaten errichtet werden, pro Jahr kann sie 15.000 Tonnen verarbeiten.
  • Die Investitionskosten für eine komplette Anlage mit Halle und Technik vor Ort belaufen sich auf etwa 10 Millionen Euro.
  • Für den Betrieb (incl. Personal im 3-Schicht-Betrieb, Energie etc.) ist mit Behandlungskosten von etwa 500-700 Euro pro Tonne zu rechnen (Einlagerungskosten sind darin nicht enthalten).
  • Nach Beendigung des Einsatzes in Brüchau kann die Anlage weiter verwendet werden. Sie hat eine Lebensdauer von ca. 15 Jahren.

Auch das Thema „NORM“ (naürliche Radioaktivität) wurde unter die Lupe genommen: Die Werte in Brüchau dürften unter 5 Becquerel liegen. Das entspricht dem, was die Untertagedeponie GSES in Sondershausen (Thüringen) annehmen kann. Das Thema müsste aber gemeinsam mit den zuständigen Stellen abschließend bewertet werden.

Zur Energiefrage: Die Anlage arbeitet im Vakuum. Dadurch ist der Energiebedarf wesentlich geringer als bei konventionellen Verfahren. Er liegt beim  Äquivalent von 20 bis 30 Litern Diesel  pro Tonne. Die Anlage kann elektrisch oder mit Gas betrieben werden. Durch Verwendung von Grünstrom wird der Betrieb klimafreundlich.
Bekanntlich wird in der Altmark mehr Wind- und Solarstrom erzeugt als die Region selber benötigt. Da es an Ableitungen mangelt, müssen Erzeugungsanlagen oft aus dem Netz genommen werden. Da wäre es eine wunderbare Sache, die Entgiftung der Brüchauer Grube mit dem im Überfluss vorhandenen regionalen Strom zu betreiben!
Wäre es – gerade auch für das Landesumweltministerium, das sich sehr für die Energiewende engagiert – nicht eine besonders reizvolle Möglichkeit, zwei wichtige Ziele mit einer einzigen Maßnahme zu erreichen: die Beseitigung der in Brüchau lagernden Gifte und die Erweiterung des Anwendungsgebietes für regenerativen Strom?

Reinhard Schmidt hierzu: „Sachsen-Anhalt kann auf Basis unserer Technik und mit Einsatz von Grünstrom zum Vorbild werden, was den Umgang mit (Quecksilber-)Altlasten angeht. So kann aus einer Altlast ein Leuchtturm-Projekt werden, auf das man am Ende stolz sein kann!“

Zur allgemeinen Erinnerung im Anhang noch ein Artikel der Altmarkzeitung aus dem Jahr 2020:


Anmerkung: Klarzustellen ist an diesem Artikel, dass die 10 Mill. Euro nur die Anlage samt Halle umfassen. Hinzu kommen die Betriebskosten. „Alles in allem“ kostet die Behandlung einer Tonne des Materials zwischen 500 und 700 Euro. Darin sind nicht enthalten die Transport- und Einlagerungskosten. Vermutlich werden die Gesamtkosten aber deutlich unter dem Betrag von 140 Mill. Euro liegen werden, der bisher kursiert.


Pressemitteilung vom 15. August 2025:

Genehmigung des Plan B kann nicht das letzte Worte zur Giftschlammgrube Brüchau sein!

„Für Mensch und Umwelt gehen keine Gefahren aus.“ So wurde die bergbauliche Entsorgungsstelle in Brüchau jahrzehntelang von Erdgasunternehmen und Bergamt charakterisiert. Jürgen Stadelmann, einst als Angestellter der Erdgasfirma für Beprobung und Analytik des „Silbersee“ zuständig, heute Leiter der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF), verstieg sich sogar zu der Aussage, dass die Grube sich von selber abdichten würde. All diese Behauptungen brachen zusammen, als Firma CDM Smith definitiv feststellte, dass die Grubensohle von erheblichen Undichtigkeiten durchsetzt ist.

Mit den Abweichungen von der Wahrheit geht es jetzt aber munter weiter. Neptune-Geschäftsführer Dr. Scheck bezeichnet den Silbersee als „DDR-Altlast in der Altmark“. Die 22 Jahre von 1990 bis 2012 während westliche Firmen hier Gas förderten und ihren Abfall in Brüchau billig abkippten, lässt er unter den Tisch fallen. Dass die vom LAGB angeordnete und vom Landtag einstimmig beschlossene Auskofferung verworfen und durch Einkapselung vor Ort ersetzt werden soll, wird als „Ergänzung“ der Auskofferung bezeichnet.

Begründet wurde der Alternativplan von Neptune damit, dass es für 27.000 Tonnen stark belasteten Materials keine Entsorgungsmöglichkeit geben würde. Auch dies stellte sich als unzutreffend heraus. Firmen gaben öffentlich bekannt, dass sie in der Lage und willens sind, die 27.000 Tonnen ordnungsgemäß zu entsorgen. – Offenbar hatte es im Ausschreibungsverfahren Sonderbarkeiten gegeben. Das LAGB behauptet, dass die Firma econ industries nicht in der Lage sei, das Quecksilber in solchem Ausmaß zu reduzieren, dass der Abfall von einer Untertagedeponie angenommen werden kann. Die Unterlagen, aus denen das hervorgehen soll, werden bislang aber unter Verschluss gehalten.

Und wie steht es mit dem Inhalt des „Plan B“? Scheck lobt ihn als „Sanierung nach höchsten Standards“ und „technisch hochwertige Lösung“. Schaut man in den Plan hinein, um sich selber ein Bild zu machen, so fällt zunächst schon mal auf, wie das Ziel das Ganzen definiert wird: „Nach allgemeiner Erfahrung“ sei „nicht mehr damit zu rechnen“, dass „Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter“ oder „gemeinschädliche Einwirkungen“ eintreten werden. Das klingt anders als die vollmundigen Versprechungen Schecks! Im Übrigen sind die Aussagen etwa zu den Kernproblemen „Dichtigkeit“ und „Sickerwasser“ immer vage, versehen mit Einschränkungen und Zusätzen wie „so weit wie möglich“, so dass der Plan insgesamt wie ein einziger großer Konjunktiv wirkt. – Sämtliche aufgezählten und Schwierigkeiten machenden Probleme sind bei Sanierung durch Auskofferung obsolet.

Ebenso wie die Positivaussagen in der Vergangenheit sich als unzutreffend erwiesen haben, wird es auch den Versprechungen zur Einkapselung ergehen. Dass aufgrund von Leckagen Reparaturen am Abdichtsystem nötig werden könnten, wird im Plan selber behandelt. Die dadurch entstehenden Kosten werden nicht erwähnt. – Auch fragt man sich, ob das überaus komplexe Verfahren überhaupt so ausgeführt werden wird, wie auf dem Papier beschrieben. – Dazu will das LAGB eine Vorkehrung treffen. In seinem Genehmigungsbescheid verlangt es die Beauftragung einer „Fremdprüfenden Stelle“. – Die Auswahl der Stelle ist Neptune anheim gestellt.



nachstehend der Antrag vom 22. August 2025 an das LAGB auf Akteneinsicht:

Sehr geehrter Herr Dr. Ehling, sehr geehrter Herr Schmitz,

Am 7. August 2025 meldete die „Salzwedeler Voksstimme“, dass laut Auskunft des LAGB  „nach den im LAGB vorliegenden Unterlagen“ nicht sichergestellt sei, dass mit der von Firma „econ industries“ angebotenen Anlage der Quecksilbergehalt der in Brüchau lagernden Abfälle auf ein Maß gebracht werden kann, das die Einlagerung in Untertagedeponien ermöglicht. 
Hiermit beantrage ich nach Umweltinformationsgesetz Kenntniserhalt der Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die von „econ industries“ angebotene Anlage, nicht sicher in der Lage ist, den Quecksilbergehalt des Inputs der Brüchauer Grube auf einen Wert zu bringen, der die Endlagerung untertage ermöglicht.


Mit freundlichen Grüßen,
Christfried Lenz


Aktuelle Debatte am 10.09.2025  im Landtag zur Giftschlammgrube Brüchau:

Minister-Aussagen mit Mängeln
Hoffnung auf sachgerechte Klärungen im Zuge des Rechtsverfahrens

Herzlichen Dank für die hoch engagierten und kenntnisreichen Beiträge von Dorothea Frederking (Grüne) und Hendrik Lange (Linke) und die weiteren Reden, die für Umsetzung des einstimmigen Landtagesbeschlusses zur Beräumung und externen Entsorgung der Grube Brüchau appellierten!

Dorothea Frederking brachte den Umstand zur Sprache, weshalb von der bisher angeordneten Auskofferung abgewichen wurde: Für 27.000 Tonnen Material, das besonders stark mit Quecksilber und zusätzlich radioaktiv belastet war, würde es keine Entsorgungswege geben, hatte Neptune behauptet. Dagegen erhob sich öffentlicher Widerspruch seitens Firmen, die in der Lage und willens sind, die 27.000 Tonnen zu entsorgen. Allem Anschein nach gab es im Ausschreibungsverfahren Unklarheiten. Frederking hatte mit dem LAGB und der Fa. Neptune abgesprochen, dass die Unklarheiten aufgeklärt werden. Firma econ industries, die das Quecksilber umwandeln und endlagerfähig machen kann, erbot sich, bei der Aufklärung aktiv zu kooperieren und ihre Technik in einem Pilotverfahren zu demonstrieren. Offensichtlich wollen Neptune und LAGB dies aber verhindern. – Dieser besonders wichtige Punkt bleibt also offen.

Der zuständige Wirtschaftsminister Schulze bemühte sich, die „Sicherung vor Ort“ als „technisch 1 : 1 gleichwertig“ mit der Auskofferung darzustellen und verstieg sich sogar zu der Aussage „es ist genau das selbe wie die Auskofferung“.

Mitnichten!  Im „Plan B“ begegnet man auf Schritt und Tritt vagen und einschränkenden Aussagen. Etwa Sickerwasser kann nur „so weit wie möglich“ abgedichtet werden. –  Nach Auskofferung der Grube gibt es kein Sickerwasser, es braucht daher auch nicht abgedichtet zu werden!
Analog verhält es sich bei praktisch allen weiteren Problempunkten, etwa bei der Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund von Setzungen des nicht vollständig verfestigten Materials zu Rissen in den Abdeckplanen kommt, weshalb extra ein Monitoringsystem eingebaut werden soll.

Da nach der  Auskofferung kein Material mehr da ist,  kann es auch keine „Setzungserscheinungen“ geben,  braucht keine Abdeckplanen und auch kein Monitoringsystem!

Zahlreiche weitere Beispiele analoger Sachlagen könnten genannt werden. In Untertagedeponien, etwa in ehemaligen Salzbergwerken (wie GSES Sondershausen) gibt es all diese Unsicherheiten ebenfalls nicht.

Schulze legte großen Nachdruck darauf,  dass das LAGB aufgrund der Gesetzeslage gezwungen war, den „Plan B“ zu genehmigen und dass es „keinen Ermessensspielraum“ gehabt hätte.

Nun, ganz so war es wohl doch nicht. Der Zulassungsbescheid umfasst immerhin 16 Seiten, die zum Großteil mit „Nebenbestimmungen“ gefüllt sind. Eine davon besteht darin, dass zur Kontrolle der Bauausführung eine „Fremdprüfende Stelle“ eingesetzt werden muss. –  Die Auswahl dieser Stelle ist freilich Neptune überlassen!

Zur EU-Quecksilberverordnung teilte Schulze mit, dass das Brüchauer Quecksilber von dieser nicht erfasst werde. „Insbesondere liegt Quecksilber in der Anlage Brüchau nicht als metallisches Quecksilber in unvermischter, reiner Form vor“, sagte er.

Auch hier ist der Minister nicht wirklich auf dem Stand der Dinge. Das Quecksilber in der Grube ist metallisch. Wie sonst hätten die Brüchauer Kinder nach Anlieferungen mit den netten silbrigen Perlen auf der Straße spielen können – wovon Zeitzeugen berichten?
Zu Schulzes Aussage, dass die  Quecksilberverordnung auf „Quecksilber in unvermischter, reiner Form“ beschränkt sei, fragte Hendrik Lange, warum dann im Artikel 11 der Verordnung ausdrücklich von Quecksilber „in Reinform und in Gemischen“ gesprochen werde. Hier nun musste der Minister passen und verwies auf seine Fachleute.

Nach einer Debatte auf solchem Niveau hofft man denn doch, dass im Zuge des vorgesehenen Rechtsverfahrens gründlicher gearbeitet wird. Im Kontext der EU–Quecksilberverordung wird erwähnt, dass im Jahr 2022 über 2000 Tonnen elementares Quecksilber in der Gesamtheit der EU-Mitgliedstaaten vorhanden waren.

Hunderte Tonnen, also rund ein Viertel der Gesamtmenge liegen in Brüchau. Wenn dieses nicht von der Verordnung, deren Ziel es ist, sämtliches Quecksilber wegen seiner Gefährlichkeit aus dem Wirtschaftsgeschehen zu entfernen, erfasst wird, dann bleibt die Frage, welchen Sinn die Verordnung eigentlich haben  soll. – Wir sind zuversichtlich, dass im Rechtsverfahren diese Frage im Sinn von Vernunft und Verstand beantwortet wird.



Quellen: Zeitungsausschnitte von Altmark Zeitung und Volksstimme


weitere Informationen:
Neptune Energy (Betreiber der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage in Brüchau)
LAGB (Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt)