Neptune Energy und Bergamt doch unter einer Decke?

Neptune Energy und Bergamt doch unter einer Decke?

Juni 18, 2024 3 Von Christfried Lenz

War die Auskofferungsanordnung durch das Bergamt nur ein abgekartetes Spiel um Zeit zu schinden?

In der Landtagssitzung am 11.06.2024 schien es, dass die einstimmig beschlossene und vom Bergamt angeordnete Auskofferung der Giftgrube Brüchau nicht in Frage steht. Der Behauptung Neptunes, dass es für einen besonders belasteten Teil der Inhaltsstoffe keine Entsorgungswege geben würde und man daher auf eine Abdichtlösung mit Folien zurückgreifen müsse, hielt das LAGB entgegen: „Wir sehen die Möglichkeiten zu suchen, nicht ausgereizt“. Und: „Wir wissen, dass es Möglichkeiten gibt.“

Am 14.06.2024 dann aber die Kehrtwende. Nun teilte LAGB-Präsident Uwe Schaar mit, bei dem Vorschlag Neptunes handele es sich um eine „technisch machbare Alternative“. Die Weise, wie er Neptune einlud, sie zu beantragen, kam einer Vorabgenehmigung gleich.

Seit 1990 hat der Altmarkkreis Salzwedel intensivst und ausdauernd für die Beseitigung der Grube Brüchau gekämpft, da deren Undichtigkeit erwiesen war. Erreichen konnte er lediglich einen Betriebsstop im Jahr 2012. Die seitdem fällige Entsorgung wird verschleppt.

Bei den Bemühungen des Landkreises, die seit 2015 von Bürgern aus der Umgebung, von der BUND-Kreisgruppe und der Bürgerinitiative „Saubere Umwelt & Energie Altmark“ unterstützt werden, hatte er nicht nur die Erdgasfirma, sondern auch das LAGB zum Gegner, welches sich nicht als Interessenwalter der Allgemeinheit verhielt, sondern den Schulterschluss mit dem Erdgasunternehmen pflegte.

Als 2020 definitiv festgestellt wurde, dass der Geschiebemergel, der nach unten abdichten soll, an mindestens 3 Stellen nicht vorhanden und in weiteren Bereichen weniger als 30 cm mächtig ist, konnte die Lüge, man habe überall mindestens 70 cm und die Undichtigkeiten seien vernachlässigbar, nicht mehr verbreitet werden. Nun ging das LAGB unter seinem Präsidenten Kurt Schnieber auf Distanz zum Unternehmen Neptune. Während dieses weiterhin eine Abdecklösung für ausreichend erklärte, ordnete das LAGB die Auskofferung an. Ein detaillierter Zeitplan zu deren Vorbereitung wurde erlassen und vom Unternehmen bis Anfang 2024 auch eingehalten.

Am 1. Juni 2024 ging Schnieber im Alter von 64 Jahren in den Ruhestand. Nach gerade mal zwei Wochen kehrte sein Nachfolger Uwe Schaar in die Einvernehmlichkeit mit dem Unternehmen zurück: Die Anordnung der Auskofferung ist für ihn offensichtlich vergangen und vergessen. Neptune hatte als Hinderungsgrund für die Vorlage sämtlicher Entsorgungswege eine fehlende Genehmigung angegeben, die das LAGB hätte erteilen können.* Die Frage, warum es das nicht getan hat, ist offen. Wollte das LAGB seiner eigenen Anordnung einen Riegel vorschieben?

Vier Jahre sind seit dem letzten Untersuchungsbericht vergangen. Angeblich dienten sie der Vorbereitung der Auskofferung. Tatsächlich handelt es sich um eine weitere, besonders raffiniert inszenierte Verschleppung. Alle in dieser Zeit produzierten Papiere und Diskussionen waren Scheinaktivitäten. Die Realität bestand darin, dass weitere vier Jahre lang große Mengen Gift ins Grundwasser übergegangen sind, dass die in der Grube enthaltenen krebserregenden Stoffe gewirkt haben und dass die Bevölkerung in vielfältiger Weise – z.B. durch Wertverlust ihrer Immobilien – geschädigt wurde.

Die Abdichtung der Grube – wie jetzt angedacht auch von unten – ist ebenfalls eine Scheinaktivität. Gerechnet werden muss damit, dass die Kunststoffbahnen aufgrund von Setzungsvorgängen reißen. Dies kann nicht einmal detektiert werden. Im Endbericht 2014 heißt es dazu: Ob „die Oberflächenabdichtung Setzungerscheinungen unterlegen ist, kann letztlich nicht beurteilt werden. Setzungspegel unterhalb der KDB sind unter Behalt der vollen Funktion der KDB technisch nicht realisierbar.“ (S. 53) Allemal hat der Kunststoff eine begrenzte Lebensdauer. Wenn die abgelaufen ist, muss alles erneuert werden. Neptune und LAGB wollen das Problem unseren Nachkommen zuschieben, anstatt es zu lösen.

Fazit: Bürger im Umkreis der Giftgrube, die Bevölkerung der Altmark und die komplette Politik werden seit Jahrzehnten am Nasenring durch die Manege geführt. – Ist das Demokratie?

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*Neptune Energy in Deutschland – Ergänzung 1 – Abschlussbetriebsplan Nr. HER 3/22 15.05.2024 – Seite 10/11:

Am 23.04.2023 hat das LAGB NEPTUNE darüber informiert, dass es die vermeintlich zuständige Behörde für die Genehmigung ist. Danach ist „gem. § 62 Abs. 2 StrlSchG der Antrag auf Entlassung der überwachungsbedürftigen Rückstände zum Zweck einer bestimmten Verwertung oder Beseitigung durch die Neptune Energy Deutschland GmbH (des nach § 61 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG Verpflichteten) beim LAGB zu stellen“. Hinweise auf die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Antrags lassen sich nicht entnehmen.“