Intransparentes Geschehen im Kontext Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau

Intransparentes Geschehen im Kontext Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau

Juli 22, 2024 0 Von Christfried Lenz

Besorgte Bürger aus Brüchau und Kakerbeck
BUND-Kreigruppe Salzwedel
BI "Saubere Umwelt & Energie Altmark"

i.A. Christfried Lenz

An

    Herrn Ministerpräsident Haseloff,

    Herrn Wirtschaftsminister Schulze,

    Herrn Umweltminister Willingmann,

    die Damen und Herren Abgeordneten des Landtags Sachsen-Anhalt,


    Funktionsträger in der Region und Medien erhalten Kenntnis


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Uwe Schaar (seit 1. Juni 2024 Präsident des Landesbergamtes, LAGB) sagte am 28.06.2024 in der Versammlung „Lithium in der Altmark“ in Salzwedel in Bezug auf die Giftschlammgrube Brüchau:

     „Um das nochmal ganz klipp und klar zu sagen: wir verfolgen nach wie vor die Variante der Auskofferung, wir verfolgen die Variante der Beräumung, das ist etwas, was wir angeordnet haben, das ist etwas, was wir über einen Betriebsplan zugelassen haben.“

    Gleichzeitig stehen allerdings folgende Fakten im Raum:

        1.) Die Besitzerin der Giftgrube, Neptune Energy, hat die vom LAGB zum 15. Mai 2024 angeordnete Vorlage der Entsorgungswege für den vollständigen Inhalt der Grube unterlassen. Für 27.000 Tonnen leicht radioaktiven Materials gebe es keine Entsorgungsmöglichkeit, womit die Auskofferung hinfällig werde.

        2.) Verursachung dieser Situation: Eine Firma hat ein Angebot für die Entsorgung des Problemmaterials eingereicht, verfügt jedoch nicht über die Befreiung von einigen strahlungsschutzrechtlichen Bestimmungen für den LKW-Transport, die in solchen Fällen üblich ist.

        3.) Die für die Genehmigung solcher Befreiung zuständige Behörde ist das LAGB. Dieses änderte just in diesem Moment das Prozedere: Zuvor stellte die ausführende Firma den Antrag auf Befreiung, nun muss dies der Auftraggeber, in diesem Fall Neptune Energy, tun. 

        4.) Neptune-Geschäftsführer Dr. Scheck erläuterte in der Versammlung, dass dies neu für seine Firma sei und eine gewisse Einarbeitung erfordere. Man benötige für die Beantragung der Genehmigung eine Frist bis 31. Oktober 2024.

        5.) Für  den Fall, dass es weiterhin Schwierigkeiten mit der Auskofferung gebe, hat Neptune eine Rundumverpackung des gesamten Materials in Plastikplanen  als "Plan B" vorgeschlagen. Das LAGB lobte das bereits Mitte Juni 2024 als „technisch machbare Alternative“ und ermunterte Neptune, diesen Vorschlag offiziell als Plan einzureichen. Dr. Scheck teilte auf der Versammlung mit, dass er hierfür mit Herrn Schaar den 30. September vereinbart habe  -  also einen Monat vor dem für die Auskofferung erforderlichen Antrag auf Befreiung von Strahlenschutzvorschriften! - Nach Lage der Dinge muss befürchtet werden, dass der "Plan B" genehmigt und damit alles Weitere obsolet wird.

    Wir haben den Eindruck, dass das LAGB entgegen seinem eingangs zitierten Statement hinter den Kulissen und  gemeinsam mit Neptune an einem Vorgehen arbeitet, dessen Ziel es ist,  die Anordnung der Auskofferung zu widerrufen und statt dessen die von Neptune vorgeschlagene Plastik-Lösung  zu realisieren.

    In der Veranstaltung behauptete Dr. Scheck, dass sie erst jetzt  im Zuge der aktuellen Arbeiten rausgefunden hätten, dass es Probleme mit Entsorgungswegen gibt.  "Das wussten wir in dieser Form vor zwei Jahren nicht". -  Wie ist dann aber in den Abschlussbetriebsplan vom 29.07.2022 der "Hinweis" (das LAGB schloss ihn von der Genehmigung aus)  geraten,  worin es heißt:  "Sollten die Ergebnisse der ausstehenden Deponatbeprobungen nach Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte für die Entsorgung zeigen, dass durch Umsetzung der Totalräumung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt werden, oder aber eine Entsorgung des Deponats faktisch unmöglich ist, behält sich NEPTUNE vor, hiermit alternativ zur Vollauskofferung den Standort vor Ort zu sichern." ?

    Wie soll man sich der Besorgnis erwehren, dass die jetzige Situation von Anfang an erwünscht und angepeilt wurde, zumal  Neptune sich - gemäß dem Rat von LAF-Leiter Stadelmann - gegen die Auskofferung stets mit Prozessen (jedoch erfolglos) gewehrt hatte?  -  Nach außen hin wurde seit 2022 der Eindruck erweckt, dass man an der Vorbereitung der Auskofferung arbeite. -  Wurden die Menschen, die ihren Kindern eine gesunde Umwelt und und sauberes Grundwasser hinterlassen möchten, in Wirklichkeit nur wieder zwei Jahre lang an der Nase herumgeführt? Zwei Jahre, in denen Neptune nichts anderes machte als mehr Gift ins Grundwasser einzuleiten? 


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie gehen davon aus, dass Sie von diesem Geschehen genauso betroffen sind wie wir und es nicht hinnehmen werden, dass Ihr einstimmiger Beschluss für Auskofferung auf eine derartige, dem Geist und Sinn jeglicher Demokatie widersprechende Weise zu Fall gebracht wird.

    Mit freundlichen Grüßen,
    i.A. Christfried Lenz

    P.S.: Für nähere Information über die im „Plan B“ vorgeschlagene Plastikverpackung empfehlen wir den Endbericht 2015, worin ausgeführt wird, dass durch Setzungserscheinungen die Plastikbahnen unter Spannung geraten und reißen. Allemal haben Plastikmaterialien eine begrenzte Lebensdauer, so dass der „Plan B“ keine Lösung des Problems darstellt, sondern dessen Verschiebung auf unsere Kinder und Enkel.