„Info-Markt“ der Fa. Neptune: informationsmäßige Einbahnstraße
Am 10.12.2024 fand im DGH Zethlingen (Altmark) ein „Info-Markt“ der Firma Neptune Energy zum „Silbersee“ statt.
Die Firma will die Auskofferung verhindern und die Gifte – in Plastik-Bahnen eingehüllt – vor Ort belassen. Um das verkaufen zu können, konnte sie keine offene Diskussion und Meinungsbildung zulassen.
Unsere BI empfing und warnte die Besucher mit einem Transparent vor dem Eingang (siehe oben ).
Dem Video-Bericht von castortv wird folgende Hinführung vorangestellt:
Das Bergbauunternehmen Neptune Energy besitzt in der Altmark eine Grube mit giftigen Abfällen aus vielen Jahrzehnten der Erdgasförderung. Neben Tonnen von Quecksilber – weshalb sie von der Bevölkerung „Silbersee“ genannt wird – enthält sie unter anderem radioaktive und krebserregende Substanzen.
Die Grube ist undicht, so dass die Gifte ins Grundwasser übergehen. Mit der Fließrichtung des Grundwassers gelangen sie über das Betriebsgelände hinaus in Bereiche, für deren gesunden Zustand der Landkreis verantwortlich ist.
Der Landtag in Magdeburg hat einstimmig beschlossen, dass die Grube ausgebaggert und der Inhalt in geeignete Deponien verbracht werden muss. Das Landesbergamt hat dies fachlich angeordnet.
Das Unternehmen sträubt sich aber. Es will die Gifte vor Ort belassen und lediglich mit Plastikbahnen umhüllen.
Am 10.12.2024 lud es die Bevölkerung zu einem „Info-Markt“ ein, um das zu rechtfertigen. Eine offene Diskussion wurde nicht zugelassen. Lediglich unverbindliches Geplauder mit Mitarbeitern der Firma war erwünscht.
Dass damit die Probleme nicht geklärt werden konnten, wird im Video deutlich. Klar wurde nur:
So geht es nicht! Eine offizielle Bürgerversammlung ist nötig!
Hier der Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=rpTvLedWk0c
Am 13. Dezember wandten wir uns an eine Runde aus Politik und Verwaltung (den Medien zur Kenntnis) mit der Aufforderung, eine ordentliche Bürgerversammlung zu organisieren:
Unklarheiten beim Umgang mit der Grube Brüchau erfordern eine Bürgerversammlung!
Sehr geehrte Damen und Herren in Politik und Verwaltung,
am 10.12.2024 führte die Fa. Neptune Energy einen „Info-Markt“ im DGH Zethlingen durch. Eine Diskussion in demokratischen Formen mit offener Rede und Gegenrede wurde nicht zugelassen. An diversen Info-Tafeln konnten Besucher mit Neptune-Mitarbeitern unverbindlich plaudern. Als ein Mitglied unserer BI versuchte, alle Anwesenden anzusprechen, wurde ihm augenblicklich klar gemacht, dass dies nicht erwünscht ist und dass Neptune als Veranstalter zu entscheiden habe, was auf der Veranstaltung möglich ist und was nicht.
Möglich war unter anderem, dass Neptune-Pressesprecher Brieske behauptete, die Verantwortung für die Grube Brüchau werde für alle Zeiten bei der Fa. Neptune bleiben und nicht etwa an die öffentliche Hand übergeben. Wie verhält sich das zu den Aussagen in Neptunes im „Plan B“ (offiziell „Ergänzung 2“ benannt), wo man liest (S. 9/10):
Hiermit reicht Neptune Energy den angekündigten Änderungsantrag als Ergänzung 2 zum
Abschlussbetriebsplan Nr. HER 3/22 für eine Sicherung der Deponie Brüchau mit dem Ziel ein,
dass nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen alle Voraussetzungen für ein Ende der
Bergaufsicht gemäß Bundesberggesetz (BBergG) §69 (2) erfüllt sind“
und S. 13:
Entsprechend der obigen Darstellungen erfüllt das hier Beantragte daher alle Erfordernisse, die
an eine Entlassung aus der Bergaufsicht zu stellen sind.
Die Intention des „Plan B“ besteht insgesamt darin, die Giftgrube Brüchau – von Neptune unzutreffend aber hartnäckig stets als „Deponie“ tituliert – in einen Zustand zu versetzen, der den Vorschriften der Deponieverordnung entsprechen soll. Die Deponieverordnung ist Teil des Abfallrechtes, und dieses ist politisch und verwaltungsmäßig dem Umweltschutz zugeordnet. Es dürfte fraglich sein, ob die Bergbaubehörde für die von Neptune beabsichtigte Umwandlung der Giftgrube Brüchau in eine Deponie nach Abfallrecht überhaupt zuständig und kompetent sein kann.
Ein diesbezüglicher Konflikt bahnt sich bereits an: Ist für das Vorhaben Neptunes eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich und damit auch die Beteiligung von Umweltschutzverbänden? Das LAGB wird dem vermutlich kaum zustimmen, doch damit damit ist die Sache nicht geklärt.
Um das Bündel von Unklarheiten, das derzeit zu konstatieren ist, aufzuklären, scheint uns eine ordentliche Bürgerversammlung (kein Info-Basar!) nötig zu sein. Involvierte Ministerien und Behörden, sowie die Politik sollten offiziell teilnehmen. Eine solche Veranstaltung würde sich in ihrem Stil an den „Kalbe-Runden“ orientieren, die in der Vergangenheit Transparenz in die Vorgänge um die Grube Brüchau gebracht haben.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie – EmpfängerInnen dieses Schreibens – sich angesprochen fühlen und die nötigen praktischen Schritte zur Organisation einer solchen Veranstaltung (die doch wohl im DGH Kakerbeck stattfinden sollte) in Angriff nehmen würden.
Mit bestem Dank hierfür und freundlichen Grüßen,
i.A. Christfried Lenz