Harms Anfrage & Antwort Silbersee 08.05.2019

Harms Anfrage & Antwort Silbersee 08.05.2019

Mai 18, 2019 0 Von admin

Landtag von Sachsen-Anhalt

KA 7/2587
08.05.2019

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Abgeordneter Uwe Harms (CDU)

Kalbe-Runde – neue Erkenntnisse zur Gefährdung des Grundwassers durch Lagerung von Giftstoffen

Minister Willingmann hat anlässlich der „Kalbe-Runde“ am 29.04.2019 öffentlich in Kakerbeck sein Interesse an der Transparenz des Verfahrens zur Klärung der Zu kunft des „Silbersees“ Brüchau betont. Der neueste Untersuchungsbericht (BBU Schubert GmbH) verweist auf Seite 34 und 35 sowie in den Anlagen 2.1 und 4 auf mehrere tiefreichende Anomalien in zwei- bis dreifacher Tiefe der Grube „… liegt eine Ursache durch Infiltration nahe.“ Die öffentlichen Erklärungen zu diesen Anomalien bis 15m Tiefe ergeben folgende Fragen.
Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse führen den Geschäftsführer für Altlastenfreistellung zu der Aussage im Nachgang der öffentlichen Veranstaltung gegenüber der Presse: Fakt sei, dass die 20 Millionen Euro, von denen bisher für die Auskofferung gesprochen wurde, „lange nicht reichen werden, das wissen wir.“
  2. Wann und wie wurden folgende Stufen über diese neuen Erkenntnisse (tiefreichende Anomalien bzw. über die neue Kostenschätzung des LAF) informiert:
    a) Landesbergamt,
    b) Wirtschaftsminister,
    c) Umweltministerin,
    d) Ministerpräsident,
    e) Wirtschaftsausschuss und
    f) Umweltausschuss?
  3. Bis zu welcher Tiefe wurde die Grube für Ablagerungen genutzt?
  4. Bis zu welcher Tiefe wurden Anomalien
    a) festgestellt und
    b) untersucht?
  5. Können in größerer Tiefe 15 bis 30 m diese Anomalien ausgeschlossen werden?
  6. Warum wurde der Theorie der salzhaltigen Flüssigkeiten als Erklärung dieser Anomalien kein Vorrang eingeräumt? Wie sollen Eisenteile in 10 bis 15 m Tiefe gelangt sein?
  7. Wenn als vorhandene geologische Barriere statt 5 m eine teilweise nur 80 cm starke Geschiebemergelschicht, die 10 x so durchlässig ist, keine 2 zusätzlichen künstlichen Abdichtungskomponenten und keine 50 cm mineralische Entwässerungsschicht zur Kontrolle des Sickerwassers vorhanden ist, wie die Deponieverordnung (DepV) seit über 10 Jahren als umwelttechnischen Standard fordert, zur dauerhaften Lagerung von Abfällen der Deponieklasse 3; bereits Undichtheiten in der Vergangenheit nachgewiesen wurden und neuerdings tiefliegende (bis 15 m) Anomalien aufgespürt wurden – wann hält die Landesregierung einen vorsorglichen Beginn der Planung einer Räumung der Grube für sinnvoll?
  8. Wie viele Mitarbeiter des LAGB haben in den vergangenen 5 Jahren Weiterbil dungen zum Schutz des Grundwassers besucht? Bitte jährlich aufschlüsseln.
  9. Wenn der teilweise nur 80 cm starke Geschiebemergel, siehe Stellungnahme Altmarkkreis vom 13.07.2017, einen Durchlässigkeitswert bis 10 hoch -7 m/s (schwach durchlässig DIN 18130) aufweist – wie viel Jahre brauchen dann wässrige Flüssigkeiten zum Durchdringen dieser geologischen Barriere für diese 80 cm?
  10. Inwieweit befördern die angekündigten Bohrungen durch die Grube diese schon vorhandenen Undichtheiten, gefährden und belasten damit das Grundwasser zusätzlich und erhöhen die Kosten einer möglichen Räumung?
  11. Für wie viele Jahre wollen Sie die Dichtheit der Grube garantieren, als Voraussetzung für das Verbleiben der Giftstoffe vor Ort?

(Eingang bei der Landesregierung am 08.05.2019)



Landtag von Sachsen-Anhalt

Drucksache 7/4517

17.06.2019


Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Abgeordneter Uwe Harms (CDU)
Kalbe-Runde – neue Erkenntnisse zur Gefährdung des Grundwassers durch Lagerung von Giftstoffen
Kleine Anfrage – KA 7/2587

Vorbemerkung des Fragestellenden:
Minister Willingmann hat anlässlich der „Kalbe-Runde“ am 29.04.2019 öffentlich in Kakerbeck sein Interesse an der Transparenz des Verfahrens zur Klärung der Zukunft des „Silbersees“ Brüchau betont. Der neueste Untersuchungsbericht (BBU Schubert GmbH) verweist auf Seite 34 und 35 sowie in den Anlagen 2.1 und 4 auf mehrere tiefreichende Anomalien in zwei- bis dreifacher Tiefe der Grube „… liegt eine Ursache durch Infiltration nahe.“ Die öffentlichen Erklärungen zu diesen Anomalien bis 15 m Tiefe ergeben folgende Fragen.

Antwort der Landesregierung
erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

Vorbemerkung der Landesregierung:
Bekanntlich handelt es sich bei der Stilllegung der bergbaulichen Abfallentsorgungseinrichtung „Deponie Brüchau“ um ein Vorhaben zur Einstellung eines Bergbaubetriebes im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG), auch wenn diese Einordnung wegen der landläufigen Bezeichnung des Bergbauobjektes als „Deponie“ nicht ohne Weiteres ersichtlich ist. Für die Einstellung der bergbaulichen Anlage ist vom Bergbauunternehmer bei der zuständigen Bergbehörde (hier das Landesamt für Geologie und Bergwesen – LAGB) ein Abschlussbetriebsplan zur Zulassung vorzulegen, der u. a. den Nachweis enthält, dass von der Anlage auch nach deren Stilllegung keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Die gegenwärtig laufenden Untersuchungen dienen dem Ziel, die Grundlagen für eine prüffähige Nachweisführung zu erarbeiten, indem Kenntnisdefizite zum Abfallkörper und den geologischen und hydrogeologischen Standortbedingungen geschlossen werden, die im Rahmen der bisherigen Gefährdungsanalysen und den ersten Planungen für den Abschluss aufgezeigt wurden.

Frage 1:
Welche Erkenntnisse führen den Geschäftsführer für Altlastenfreistellung zu der Aussage im Nachgang der öffentlichen Veranstaltung gegenüber der Presse: Fakt sei, dass die 20 Millionen Euro, von denen bisher für die Auskofferung gesprochen wurde, „lange nicht reichen werden, das wissen wir.“?
Antwort zu Frage 1:

Im Ergebnis der Variantenstudie aus 2015 ist die Kombinationsabdichtung der Oberfläche (Variante 2) mit Kosten in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro als Vorzugsvariante ermittelt worden. Zur Vollauskofferung (Variante 10) bemerkte der Gutachter: „[…] Im Rahmen einer Umsetzung wären Kosten in Höhe von deutlich > 20 Millionen Euro zu erwarten. […]“ und „[…] Abschließend muss festgestellt werden, dass im Hinblick auf die Maßnahmenzielsetzung und dem sich daraus abgeleiteten Nutzwert eine solche Maßnahme mit voraussichtlichen Kosten von weit über 20 Millionen Euro als unverhältnismäßig einzustufen ist […]“ (vgl. S. 45, GICON 2015). Insoweit entsprechen die Angaben gegenüber der Presse dem Inhalt des Gutachtens. Unabhängig davon ist in Anbetracht der kontinuierlich steigenden Entsorgungs-, Ma terial- und Transportkosten mit deutlichen Kostensteigerungen für beide Varianten zu rechnen. Die LAF rechnet deshalb zwischenzeitlich überschlägig mit Kosten von vier bis sieben Millionen Euro für die Variante 2 und 80 bis 110 Millionen Euro für die Variante 10. Eine Präzisierung der Kostenschätzung kann aber erst auf Basis der aus stehenden Untersuchungen des Inhalts des Abfallkörpers in 2019/20 erfolgen.

Frage 2:
Wann und wie wurden folgende Stufen über diese neuen Erkenntnisse (tiefreichende Anomalien bzw. über die neue Kostenschätzung des LAF) informiert:
a) Landesbergamt,
b) Wirtschaftsminister,
c) Umweltministerin,
d) Ministerpräsident,
e) Wirtschaftsausschuss und
f) Umweltausschuss?
Antwort zu Frage 2:

Das geophysikalische Gutachten vom 2. Oktober 2018 des Beratungsbüros für Boden und Umwelt (BBU) zu den widerstandselektrischen Untersuchungen wurde dem LAGB mit Schreiben der Neptune Energy vom 12. November 2018 übermittelt.

Die Stufen b bis d wurden mit einer entsprechenden Kabinettsinformation im Oktober 2018 unterrichtet. Die Stufen e und f sollten im Rahmen der WIR-Sitzung vom 6. Dezember 2018, an der auch Vertreter des UMW teilnahmen, mit der Präsentation der Neptune Energy Deutschland GmbH über die Ergebnisse der geophysikalischen Erkundung und die Widerstandsanomalien informiert werden. Bekanntlich wurde der3
geplante Vortrag in der Sitzung aus Zeitmangel gestrichen und die Präsentation als Vorlage 4 zur ADrs. 7/WIR/45 am 10. Dezember 2018 an die Abgeordneten übermittelt. Im Übrigen wurde der komplette Ergebnisbericht mit einer entsprechenden Pressemitteilung bereits am 13. November 2018 auf der Internetpräsenz des Bergbauunternehmens veröffentlicht.

Frage 3:
Bis zu welcher Tiefe wurde die Grube für Ablagerungen genutzt?
Antwort zu Frage 3:

Die Grube wurde bis in eine Tiefe von etwa 6 m für Ablagerungen genutzt.

Frage 4:
Bis zu welcher Tiefe wurden Anomalien
a) festgestellt und
b) untersucht?
Antwort zu Frage 4:

Die Anomalien wurden bis zu einer Tiefe von ca. 15 m (maximale Erkundungstiefe der geoelektrischen Messungen) festgestellt und sollen im Rahmen der weiteren Erkundung mittels gezielter Sondierungen voraussichtlich bis in eine Tiefe von ca. 10 m untersucht werden.

Frage 5:
Können in größerer Tiefe 15 bis 30 m diese Anomalien ausgeschlossen werden?
Antwort zu Frage 5:

Dazu liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die kartierten Anomalien können, wie man in den Darstellungen des Gutachtens erkennt, durchaus tiefer als 15 m reichen. Mit der angewandten Messmethode, der geoelektrischen Widerstandsmessung, sind diese jedoch nicht in größeren Tiefen nachweisbar.

Frage 6:
Warum wurde der Theorie der salzhaltigen Flüssigkeiten als Erklärung dieser Anomalien kein Vorrang eingeräumt? Wie sollen Eisenteile in 10 bis 15 m Tiefe gelangt sein?
Antwort zu Frage 6:

Die mit den geoelektrischen Untersuchungen festgestellten Anomalien werden ergebnisoffen untersucht. Es wurde nicht behauptet, dass Eisenteile in 10 bis 15 m Tiefe vorhanden wären. Es wurde dargestellt, dass es beim Vorhandensein von Eisenteilen am Messort zur Verfälschung der Messergebnisse kommen kann, die sich dann gegebenenfalls in der Auswertung als Anomalie darstellen. Im Ergebnis der gezielten Sondierung der Anomalien, wird sich zeigen, welche Ursachen die Anomalien haben.

Frage 7:
Wenn als vorhandene geologische Barriere statt 5 m eine teilweise nur 80 cm starke Geschiebemergelschicht, die 10 x so durchlässig ist, keine 2 zusätzlichen künstlichen Abdichtungskomponenten und keine 50 cm mineralische Entwässerungsschicht zur Kontrolle des Sickerwassers vorhanden ist, wie die Deponieverordnung (DepV) seit über 10 Jahren als umwelttechnischen Standard fordert, zur dauerhaften Lagerung von Abfällen der Deponieklasse 3; bereits Undichtheiten in der Vergangenheit nachgewiesen wurden und neuerdings tiefliegende (bis 15 m) Anomalien aufgespürt wurden – wann hält die Landesregierung einen vorsorglichen Beginn der Planung einer Räumung der Grube für sinnvoll?
Antwort zu Frage 7:

Eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der Ablagerung Brüchau kann erst nach Auswertung der Ergebnisse der gegenwärtig laufenden Untersuchungen erfolgen. Aus den Gründen, unternehmerische Planungshoheit, Ermangelung einer akuten Gefahrenlage sowie dem Handeln des Bergbauunternehmers bedarf es keiner Anordnung zur Erstellung einer vorsorglichen Planung von Beräumungsarbeiten durch die Bergbehörde. Der Landtag hat dazu im Mai und Oktober 2017 beschlossen, dass es keine Vorfestlegung auf eine Stilllegungsvariante geben darf, sondern vielmehr im Ergebnis der Untersuchungen und der daraus resultierenden Schlussfolgerungen diejenige Variante zu wählen ist, die dauerhaft eine sichere Lösung für die Bürger der Altmark darstellt.

Frage 8:
Wie viele Mitarbeiter des LAGB haben in den vergangenen 5 Jahren Weiterbildungen zum Schutz des Grundwassers besucht? Bitte jährlich aufschlüsseln.
Antwort zu Frage 8:

Jahr……….Anzahl
2014………. –
2015……….1
2016……….4
2017……….3
2018……….4

Frage 9:
Wenn der teilweise nur 80 cm starke Geschiebemergel, siehe Stellungnahme Altmarkkreis vom 13.07.2017, einen Durchlässigkeitswert bis 10 hoch -7 m/s (schwach durchlässig DIN 18130) aufweist – wie viel Jahre brauchen dann wässrige Flüssigkeiten zum Durchdringen dieser geologischen Barriere für diese 80 cm?
Antwort zu Frage 9:

Der Altmarkkreis hat in der zitierten Stellungnahme richtig angegeben, dass in einer Bohrung (der Erkundung durch die Bezirksstelle für Geologie von 1971 im westlichen Teil der Grube, auf dem Grund der Grube) bis in 0,8 m Tiefe Geschiebemergel nachgewiesen wurde, ohne dass dessen Basis erreicht wurde. Die vorhandenen Altunterlagen geben eine Geschiebemergelmächtigkeit von 7,0 m bis 9,5 m an. Die Karte aus dem Bericht von Kniesel (1958) verweist auf z. T. größere Mächtigkeiten im westlichen Bereich der Grube, mit abnehmenden Mächtigkeiten nach Süden und Osten. Die Einbringung von Bohrspülungen in die Grube (als übliches Verfahren zur Erhöhung der Dichtigkeit) war geplant, der Vollzug ist nicht dokumentiert. Eine Bohrung, die den Geschiebemergel im Bereich der Ablagerung durchdringt, ist nicht bekannt. Die Angabe 0,8 m ist kein Nachweis des Minimums der Geschiebemergelmächtigkeit. Die Mächtigkeit der bindigen Basisschichten ist nicht dokumentiert. Die Ermittlung der Zeit für den Durchfluss wurde mittels der Abstandsgeschwindigkeit berechnet. In die Berechnung der Abstandsgeschwindigkeit gehen der herrschende Gradient und die Porosität ein, für die lediglich Annahmen verwendet wurden. Der theoretisch bestimmte Wert kann somit nur als Abschätzung für die Größenordnung der Zeitdauer dienen und kann durchaus bis zu einem zehnfachen schwanken. Für die Berechnung wurde die Viskosität von Wasser unterstellt, salzhaltige Wässer mit höherer Viskosität verhalten sich anders. Nach der Berechnung der Abstandsgeschwindigkeit mit dem angenommenen Durchlässigkeitsbeiwert für Geschiebemergel von 1*10 -7 m/s ergibt sich für eine 0,8 m mächtige Schicht dann theoretisch ein vertikaler Durchfluss in neun Tagen.

Frage 10:
Inwieweit befördern die angekündigten Bohrungen durch die Grube diese schon vorhandenen Undichtheiten, gefährden und belasten damit das Grundwasser zusätzlich und erhöhen die Kosten einer möglichen Räumung?
Antwort zu Frage 10:

Es sind keine Bohrungen durch die Grube geplant oder angekündigt worden. Durch die Untersuchung des Abfallkörpers mittels Rammkernsondierungen wird die vorhandene Schutzschicht nicht beeinträchtigt.

Frage 11:
Für wie viele Jahre wollen Sie die Dichtheit der Grube garantieren, als Voraus setzung für das Verbleiben der Giftstoffe vor Ort?
Antwort zu Frage 11:

Es wurde bisher noch keine Entscheidung über den Umgang mit der Ablagerung getroffen. Dazu müssen die Ergebnisse der gegenwärtig durchgeführten Untersuchungen abgewartet werden.