Brüchau – Stellungnahme zum LEP 04.2024
Die Firma „Neptune Energy“, die in der Altmark Erdgas fördert, will den Bohrloch-Bergbau weitertreiben und zusätzlich auch noch Lithium fördern. Ein entsprechender Passus wurde in den Landesentwicklungsplan (LEP) aufgenommen. Die Verantwortung für die Auskofferung der ihr gehörenden Giftschlammgrube Brüchau will die Firma nicht übernehmen.
BI-Sprecher Christfried Lenz hat im Rahmen der Anhörung am 12.04.2024 folgende Stellungnahme zum LEP beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales eingereicht:
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Die Altmark wurde (und wird immer noch) mehr als ein halbes Jahrhundert lang durch die Erdgasförderung belastet und geschädigt.
An die tausend Bohrschlammgruben wurden zur DDR-Zeit nicht saniert, sondern nur mit Erde zugeschoben. In diesem Zustand befinden sie sich heute noch. Das darin enthaltene Material belastet und kontaminiert Böden und Grundwasser.
Die Landesanstalt für Altlasten-Freistellung (LAF) weigert sich, den Schadstoffgehalt der Gruben auch nur zu registrieren. Lediglich 15 Gruben sollen als Stichproben untersucht und die Ergebnisse dann extrapoliert werden.
Die viele Jahrzehnte alten und viele hundert Kilometer langen Rohgas-Rohre sind marode. Etliche Havarien mit Bodenkontamination wurden öffentlich bekannt, da sie von Bürgern zufällig entdeckt wurden. Dass es weitere nicht bekannt gewordene Havarien gibt, muss vermutet werden.
Hotspot ist die Giftschlammgrube Brüchau. Dass sie undicht ist, war seit Beginn ihrer Nutzung bekannt. Nachdem dies jahrzehntelang verharmlost wurde, stellte sich bei der letzten Untersuchung unwiderlegbar heraus, dass die angeblich abdichtende Schicht aus Geschiebemergel in vielen Bereichen dünner als 30 cm und in weiteren Bereichen überhaupt nicht vorhanden ist. Somit stellt die Auskofferung der Grube die einzige Sanierungsmöglichkeit dar. Zu diesem Schluss ist auch das Landesbergamt gekommen und hat die Auskofferung angeordnet. Durch einstimmigen Beschluss hat der Landtag dies bekräftigt. Ausgeführt wurde der Beschluss jedoch nicht. Seit Einstellung des Betriebs im Jahr 2012, also seit nunmehr 12 Jahren ist nichts geschehen, das die Gifte daran hindert, weiter ins Grundwasser überzugehen. – Trotz aller Fakten wird die Giftgrube weiterhin verharmlost und aufgewertet, indem sie als “Deponie” bezeichnet wird. Dies zu tun, ist Gesetzesbruch, denn “Deponie” ist ein genau definierter Rechtsbegriff, dem die Grube Brüchau in keiner Weise entspricht.
Ich protestiere dagegen, dass laut Landesentwicklungsplan die Aufsuchung und Förderung von Lithium in der Altmark vorgesehen wird. In der Altmark steht die Auskofferung der Brüchauer Giftgrube und die Sanierung der Bohrschlammgruben an, nicht die Fortsetzung der Landschaftszerrüttung durch eine zusätzliche neue Bergbautätigkeit.
Auch möchte ich darauf hinweisen, dass Lithium in vieler Hinsicht ein problematisches Material ist. Es laufen zahlreiche Forschungen, Batterien auf Basis von Salz, Natrium und anderen unproblematischen Stoffen herzustellen.
Es kann nicht sein, dass die Altmark durch Lithium-Förderung weiter ramponiert wird, während vorteilhafte Alternativen sich der Markteinführung nähern.
Im Übrigen kann auch die Vorgehensweise der Firma Neptune, die die Fördererlaubnis für Lithium erhalten hat, nicht außer Acht gelassen werden: Ihr gehört die Giftgrube Brüchau. Laut Anordnung des LAGB muss Neptune noch in diesem Jahr mit der Auskofferung der undichten Grube beginnen. Dies hat die Firma kürzlich abgelehnt. Sie verfolgt ein heimtückisches Kalkül: Die Kräfte, die sich bisher auf die Auskofferung der Giftgrube Brüchau fokusiert haben, möchte sie aufsplittern, indem sie in Form der Lithium-Förderung mit einer weiteren Front konfrontiert werden. Das Unternehmen versucht, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: eine neue umweltschädigende Profitquelle aufmachen und im gleichen Zug die Gifte aus der Brüchauer Grube ins Grundwasser sickern zu lassen bis zum Sankt Nimmerleinstag. – Die Landesregierung sollte sich an ihre Grundaufgabe, das Allgemeinwohl zu schützen, erinnern und die im wahrsten Sinn des Wortes schmutzige Taktik der Firma Neptune verhindern.
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Im Jahre 1937 wurde ein neues “Bergrecht” entwickelt, mit dem das Hitler-regime die Sicherstellung von sämtlichen Rohstoffen zum Zwecke eines Revanche-Krieges , der dann 1939 entfesselt wurde, sicher zu stellen. Sowohl im Westen wie im Osten wurde das NS-Bergrecht, das nicht nur die Verleihung von Schürfrechten beinhaltete, wie das alte preußische Bergrecht, sondern auch die Enteignung der Grundbesitzer, weiter beibehalten und die entsprechenden Passi wurden in das heute geltende Bergrecht überführt. Während im Grundgesetz das Allgemeinwohl und die Abwägung der verschiedenen Aspekte davon Verfassungsrang haben, ist das Bergrecht als “Allgemeinwohl” per se und von übergeordnetem Rang festgelegt. Bergrecht bricht Grundgesetz! Das ist den Wenigsten klar. Daher muss das Bergrecht dringend reformiert werden, denn wir müssen keinen Revanche-Krieg mehr vorbereiten und durchführen, sondern müssen uns wohl überlegen, welcher Aspekt des Allgemeinwohl höheren Schutzstratus zu genießen hat.
Es ist immer wieder schockierend, was unter dem Deckmantel von Recht und Gesetz alles zur Zerstörung der Natur getan wird. Wieso lassen sich die Verantwortlichen von solchen zwielichtigen Unternehmen vor deren schmutzigen Karren sperren ?
Haben sie nicht den Menschen zu dienen, die sie gewählt haben? Und ist es nicht längst Zeit und überfällig, die Umweltsünden der DDR aufzuarbeiten ?
Danke den Initiatoren, die uns immer wieder die Augen öffnen und diese verwerflichen Machenschaften anprangern !