Antrag Schließung Brüchau 06/2019
Fraktion AfD
Schließung und vollständige, nachhaltige Sanierung der „bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau“
Der Landtag wolle beschließen:
- Die „bergbauliche Abfallentsorgungsanlage Brüchau“ wird im Rahmen der Altlastensanierung innerhalb des Ökologischen Großprojekts „Erdgasfelder Altmark“ ausgekoffert, vollständig zurückgebaut und der Standort anschließend renaturiert.
- Die Schließung, Auskofferung, der Rückbau und die Renaturierung der „bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau“ innerhalb des Ökologischen Großprojekts „Erdgasfelder Altmark“ erfolgen nachhaltig, sodass vom Standort der „bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau“ in Zukunft – für Schutzgüter jegli-
cher Art – Gefahren und Schäden ausgeschlossen werden können.
Begründung
Die Landesregierung unterstützt die Resolution des Kreistags des Altmarkkreises Salzwedel zum Umgang mit der „bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau“ innerhalb des Ökologischen Großprojekts „Erdgasfelder Altmark“.
Aufgrund der in unveränderter Konsistenz und damit auch unveränderter Problemlage nach wie vor gegenständlichen „bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau“ (auch als Obertagedeponie (OTD) Brüchau bezeichnet) haben sich die Begründungen in den Dokumenten Drs. 7/1316 (27. April 2017), Drs. 7/1995 (18. Oktober 2017) und Drs. 7/2881 (16. Mai 2018) im Hinblick darauf, dass von der „bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau“ (BAB) eine Kontamination des Grundwassers erfolgt, nicht verändert.
Der Diskussionsstand, der letztendlich die bisher noch offene Entscheidung zur Variante der Schließung der BAB determiniert, fokussiert allerdings darauf, ob die nach gewiesene Kontamination des Grundwassers durch die BAB nur historisch, unter bestimmten Bedingungen ereignisartig (Hypothese der Selbstabdichtung der BAB) oder gar permanent auftritt. Auf dieser Basis werden außerdem die Quantität (Schadstoffmenge) sowie die Qualität („Schadstoffinventar“) der Kontamination und daraus resultierend vor allem der Gefährdungsgrad bzw. die eingetretene oder auch weiterhin zu erwartende Schädigung der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden und Luft unterschiedlich bewertet.
Zur Lösung dieses Konfliktes sollte das in der Beschlussrealisierung „Lösung zur abschließenden Stilllegung der „Bohrschlammdeponie Brüchau“, Drs. 7/1651 (12. Juli 2017), vom Betreiber der BAB geplante „Untersuchungsprogramm“ dienen, das wiederum als Grundlage für die „ergebnisoffene Prüfung“ der vom Betreiber vorzuschlagenden Stilllegungsvariante dient. Für dieses Untersuchungsprogramm wurde ein Maßnahmenkatalog mit Zeitplan aufgestellt.
Erste Ergebnisse – z. B. Geophysikalisches Gutachten (Nr. 218019-1) des Beratungsbüros für Boden & Umwelt C. Schubert GmbH zur „Obertagedeponie Brüchau“liegen vor und wurden am 29. April 2019 in der sog. „Kalber-Runde“ diskutiert.
Es wurden Anomalien im Deponiegrund festgestellt, die auf metallische Gegenstände hindeuten. Dazu gab es weitere Hinweise aus der Bevölkerung über das bisher „Unbekannte“, ohne dessen genauere Kenntnis es zu keiner Genehmigung des Entsorgungsweges kommt, wenn es denn „auf der Baggerschaufel landet“ (Ausführungen des Vertreters Neptune Energy, 29. April 2019, Kakerbeck).
Offen sind „Immissionspumpversuche“, die klären sollen, ob es weitere Sickerwasseraustritte gibt und eine Selbstabdichtung der BAB stattfand. Dieses Ergebnis soll letztendlich die maßgebliche Entscheidung zur Variante der Stilllegung der BAB darstellen.
Dazu ist festzustellen, dass bisher seitens der zuständigen Behörden keine Nachfolgeuntersuchungen stattfanden, die er- bzw. aufklären oder manifestieren, welche Ursachen zur Feststellung von Barium, Lithium und Strontium in einem Brüchauer Hausbrunnen (s. Altmarkzeitung vom 25. April 2018) führten. Auch am 29. April 2019 – ein Jahr später – konnten Wirtschaftsminister Willingmann und das Landesamt für Geologie und Bergwesen dazu keine weiteren Erkenntnisse liefern.
Hier setzt der aktuelle Antrag der AfD-Fraktion an: Die AfD-Fraktion beauftragte ein akkreditiertes Prüflabor, Wasserproben aus 13 Hausbrunnen in Brüchau, Kakerbeck und Neuendorf zu entnehmen und zu untersuchen. Die Prüfberichte ergaben z. T. deutliche Grenzwertüberschreitungen bei Kupfer (n = 2), Arsen (n = 1), PAK (n = 1),
AOX (n = 3), Chlorid (n = 2) und Metazachlorsäure BH479-4 (n = 2). Unbekannte Emittenten bzw. Ursachen können letztendlich – auch im Ergebnis der kleinen Anfrage auf Drs. 7/4126 vom 21. März 2019 – ausgeschlossen werden.
Die für die Immissionspumpversuche (IPV) eingeplanten Mittel aus dem Altlastenfonds sind somit für die vollständige Sanierung der BAB besser angelegt, zudem eine Abwägung des Kosten-Nutzenverhältnisses – eine Grundbedingung für die Durchführung der grundsätzlich kostenintensiven Methode von IPV – bisher nicht erfolgte. Zudem bestehen weiterhin Zweifel, ob das Prüfbrunnennetz (incl. der neu angelegten Brunnen) tatsächlich den Abstrom der BAB erfasst.
Zusammenfassend scheint die Diskussion um die Wahl der Sanierungsmethode für die BAB tatsächlich an anderen Ursachen zu scheitern. Die Zweifel zur Anwendung der generellen Methodik der Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt – am Beispiel der Ewigkeitsaufgabe Beseitigung des Grundwasserschadens in Bitterfeld durch Verdünnung des Schadstoffinventars – haben auch einen finanziellen Hintergrund. Jede
vollständige Sanierung einer Deponie (wie auch immer definiert und unter welchem Recht betrachtet) in der Größe der BAB reduziert den Altlastenfonds quantitativ nachhaltig und stellt somit das Sanierungskonzept für alle bisher bekannten Altlastenstandorte des Landes, das auf Jahre durchkalkuliert ist, in Frage.
Dazu Martin Forter (Sanierungsexperte aus der Schweiz): „Ich denke, das braucht einen Paradigmenwechsel. Man hat lange in Deutschland und in der Schweiz gemeint, man könnte solche Deponien langfristig kontrollieren. Das funktioniert nicht. Das kostet nur unendlich viel Geld, aber löst das Problem nie.“
(https://www.deutschlandfunk.de/sanierung-von-ddr-altlasten-giftiges-erbe-in-bitter-feld.724.de.html?dram:article_id=445577, Abruf, 06.06.2019).
Robert Farle
Parlamentarischer Geschäftsführer